Hier finden Sie eine Zusammenstellung hilfreicher Rechtslinks sowie eine Übersicht über meine anwaltlichen (A) und notariellen (N) Tätigkeitsgebiete, ebenfalls (nach und nach) mit hilfreichen Links.

Im Internet finden Sie zu nahezu jeder juristischen Frage eine Antwort, leider jedoch nicht immer die richtige. Und auch, wenn die über die Suchmaschinen entdeckten Inhalte zutreffen, ist keineswegs sicher, dass Ihr konkreter Einzelfall dem Sachverhalt, der dem jeweiligen Kommentar oder der jeweiligen Gerichtsentscheidung zugrundeliegt, entspricht. Sinnvoll ist es daher immer, einen Rechtskundigen zu Rate zu ziehen, der ihr rechtliches Problem einer Lösung zuführen kann.

Um über die rechtspolitisch diskutierten Fragen auf dem Laufenden zu bleiben, lohnt sich der regelmäßige Besuch der Legal Tribune Online.

Höchstrichterliche Rechtsprechung finden Sie auf den Seiten der Bundesgerichte, d.h. des Bundesverfassungsgerichts, des Bundesgerichtshofes, des Bundesarbeitsgerichts, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofes.

Hilfreiche Informationen finden Sie auch beim Bundesjustizministerium, auf dem gemeinsamen Justizportals des Bundes und der Länder sowie den Justizportalen der Länder (z.B. Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Bayern).

Auf dem gemeinsamen Justizportal des Bundes und der Länder finden Sie insbesondere einen Zuständigkeitsfinder (Ort- und Gerichtsdatenbank), eine Übersicht über Onlinedienste der Justiz und einen Zugang zu justizrelevanten Formularen.

Einen komfortablen Zugang zu Gesetzestexten bietet dejure.org.

Rechtsgebiete

Arbeitsrecht (A)

Das Arbeitsrecht umfaßt die Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Ausgestaltung und den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zum Gegenstand haben. Ich vertrete Sie anwaltlich bei Kündigungen, bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen wie der Abmahnung oder der Versetzung sowie bei Lohnstreitigkeiten außergerichtlich und gerichtlich.

Erbrecht (A/N)

Als Anwalt vertrete ich Ihre Interessen als Erbe oder als Pflichtteilsberechtigter gegen andere Beteiligte. Als Notar berate und betreue ich Sie bei der Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge – einschließlich der Regelung von warmer Hand – sowie der rechtssicheren Formulierung und Beurkundung ihres letzten Willens.

Familienrecht (A/N)

Als Anwalt vertrete ich Sie in familiären Auseinandersetzungen, insbesondere Scheidungen und allen Folgesachen. Geht es um den Unterhalt, führt an der Düsseldorfer Tabelle kein Weg vorbei, ebenso wenig an den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte (für Schleswig-Holstein: OLG Schleswig)

Als Notar begleite ich Sie bei der Gestaltung Ihres Ehevertrages, gleich ob in guten oder in schlechten Zeiten (sog. Scheidungsfolgenvereinbarungen).

Grundstücksrecht (N)

Gleich, ob Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen, ob Sie Ihre Vermögensverhältnisse oder -nachfolge durch Überlassung von Grund- oder Wohneigentum an Ihren Ehepartner oder an ihre Kinder regeln, ob Sie Ihr Mehrfamilienhaus in Wohnungeigentum umwandeln oder ob Sie als Bauträger tätig sind, als Notar stehe ich Ihnen bei der Gestaltung der vertraglichen Regelungen und deren Abwicklung sowie bei der Bestellung von Grundschulden zur Finanzierung zur Verfügung.

Einen ersten Überblick über die Kosten von Notar und Grundbuchamt verschafft dieser Grundbuchrechner.

Handels- und Gesellschaftsrecht (N)

Von der Gründung bis zur Löschung und gleich ob Ihr Unternehmen einzelkaufmännisch, als Personengesellschaft in OHG oder KG, als GmbH, als AG oder als Genossenschaft betrieben wird, jede Anmeldung zum Handelsregister erfolgt kraft Gesetzes über den Notar.

Als Notar stelle ich sicher, dass Anmeldungen und Mitteilungen zum Handelsregister in kürzester Zeit dort vorliegen. Vor allem bei solchen Umstände, auf die man sich nur dann berufen kann, wenn sie auch im Handelsregister vermerkt sind, ist eine exakte und schnelle Bearbeitung zwingend. Dies gilt umso mehr, weil auch an das Datum der Eintragung u.U. Rechtsfolgen geknüpft sind, eine zeitverzögerte oder ungenaue Anmeldung also zu Rechtsnachteilen führen kann.

Eintragungspflichtige Tatsachen (T) und einreichungspflichtige Unterlagen (U) sind z.B.

– für alle Rechtsformen

  • Firma (Name des Rechtsträgers, Unternehmens) und Sitz (T)
  • Vertretungsberechtigte und –Vertretungsregelungen (Geschäftsführer,Vorstände, Prokuristen) (T)
  • Gegenstand des Unternehmens (T)

– bei GmbHen zusätzlich

  • Höhe des Stammkapitals (T)
  • Gesellschafterliste (U)
  • Satzung (U)

– bei Kommanditgesellschaften zusätzlich

  • Kommanditeinlagen der Kommanditisten (T)
  • Namen der persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementäre)

– bei e.K. und OHG

  • Namen der Inhaber/Gesellschafter (T)

Sowohl die Erstanmeldung als auch vorzunehmende Änderungen erfolgen über den Notar, der die Anmeldung vorbereitet und die Unterschriften der Anmeldepflichtigen bzw. -berechtigten beglaubigt.

Weiterhin bedürfen nach dem Gesetz eine Reihe von Geschäften, wie etwa die Übertragung von Geschäftsanteilen, die Beurkundung von satzungsändernden Beschlüssen einschließlich Änderungen des Kapitals, aber auch die Umwandlung und Verschmelzung von Gesellschaften der notariellen Beurkundung. Bei börsennotierten AGen bedarf es der Mitwirkung des Notars auch bei Beschlüssen in der Hauptversammlung, die ebenfalls zu beurkunden sind.

Inkasso (A)

Mietrecht (A)

Verkehrsrecht (A)

Vorsorge- und Generalvollmachten und Patientenverfügungen (N)

Zwangsvollstreckungrecht (A)

Allgemeine Hilfen

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tbc